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Technik
Wird nur mit Ölbindemitteln, die später aufgekehrt werden
gereinigt, besteht ein
hohes Risiko falls es Tage oder Wochen später zu Regenschauern
kommt.
Das liegenlassen von Ölbinder ist verboten und eine Umweltverschmutzung,
weiter bietet es eine Verkehrsbeeiträchtung und eine neue Unfallgefahr.
Die Bindemittel reinigen nur oberflächig, in den tiefen Poren und Rissen im Teer
haftet das Öl weiterhin. Wenn Wasser auf die Fahrbahn gelangt wird auf der gesamten
Fläche ein erneuter Ölfilm zur Unfallgefahr. Mit dem abfließenden
Wasser kommt das
Öl auch in das Grundwasser, dass somit schwer belastet wird.
Die ordnungsgemäße Reinigung kann nur mit einem Verfahren, das dass gesamte Öl
von der Strasse enfernt, gewährleistet werden. Im Vorfeld wird eine Reinigungslösung a
auf den Asphalt aufgesprüht, die nach der Einwirkzeit von einer Maschiene samt dem Öl
wieder aufgenommen wird. Das gesamte Öl wird mit Hilfe des Reinigungsmittels und
Wasser in den Auffangbehälter der Maschiene gesaugt und später fachgerecht entsorgt.
Ölspurbeseitigung nach gesetzlichen Vorgaben
Die Bekanntmachung des Bundesinnenministers vom 01.04.1985, Abs. 2.3 und Abs. 3.3 (nach wie vor gültig):
Die Griffigkeit einer Fahrbahnoberfläche, die nur mit Ölbinder behandelt wird, kann sich bei nachfolgendem Regen wieder so verschlechtern, als wäre sie nicht mit Ölbinder behandelt worden. Zur möglichst weitgehenden Wieder-herstellung der Ausgangs-griffigkeit der Fahrbahnoberfläche muss nach deren zweimaliger Behandlung mit Ölbinder grundsätzlich eine Nachreinigung mit Wasser erfolgen, dem ein fettlösendes Reinigungsmittel zugesetzt wurde.
Diese Nachreinigung findet meist nicht statt. In diesen Fällen ist die Verkehrssicherheit eingeschränkt, besonders stark bei nachfolgendem Regen. Für die Folgen hierdurch verursachter Verkehrsunfälle ist der zuständige Baulastträger haftpflichtig.
Die Bekanntmachungen in Ministerialblättern geben jeweils den Stand der Technik wieder und werden vor allem bei Gerichtsverfahren für eine Ent-scheidungsfindung zugrunde gelegt.
Wenn BIOTEC-Fachfirmen Ölspuren beseitigen, haften diese den Auftraggebern gegenüber für verkehrssichere Reinigung und die vorschriftsmäßige Entsorgung des kontaminierten Materials.
Wir bieten eine gründliche und umweltfreundliche Reinigung Rund um die Uhr an.
Die Abreinigung im Naßreinigungsverfahren erfolgt gemäß der
Bekanntmachung und Empfehlung des Bundesumweltministers.
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